Schießordnung

der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Aachen-Hitfeld e.V.

  1. Vor jedem Schießen ist eine Schießleitung bekannt zu geben
  2. Diese Schießleitung ist für den gesamten Schießablauf verantwortlich.
  3. Den Anordnungen dieser Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Die Schießleitung ist berechtigt, jederzeit das Schießen zu unterbrechen oder zu beenden.
  5. Bei Einbruch der Dunkelheit ist das Schießen zu beenden.
  6. Intern ist Schülern unter 10 Jahren das Schießen nicht erlaubt.
    Bei öffentlichen Schießen mit anderen Vereinen gelten die Bestimmungen des Landesverbandes der Armbrustschützen.
  7. Geschossen wird mit den Armbrustbogen stehend freihändig. Körperbehinderte mit mindestens 50% Behinderung können beim Schießen an- odre auflegen. Das gleiche gilt für Schützen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. Jungschützen in der Phase der Schießausbildung.
  8. Der Schütze betritt erst den Stand und spannt seine Armbrust, wenn der Pfeil des vorhergehenden Schützen den Boden erreicht hat.
  9. Gleichzeitiges Schießen auf beide Stangen ist nicht erlaubt.
  10. Ein Schießen ist nur dann erlaubt, wenn sich ein kundiger Schütze und ein Schießwart im Stand befinden.
  11. Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Schießstandes ist eine Schießen verboten.
  12. Schützen, die nicht schießen, haben sich im Sicherheitsbereich aufzuhalten.
  13. Pfeile dürfen nur während einer Schießunterbrechung gesammelt oder geholt werden.
  14. Bei Stangenbruch oder ähnlichen Pannen wird der Rest des Vogels oder die Klappe auf die andere Stange montiert und das Schießen fortgesetzt.
  15. Bei Verstößen gegen die Schießordnung ist eine Haftung durch die Bruderschaft ausgeschlossen.